BUND fordert naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien statt Wildwuchs
Bereits mehrfach hat die Hildesheimer Allgemeine Zeitung über die Pläne von Landwirten, Solarunternehmen und Investoren, großflächige Freiflächen Photovoltaikanlagen im Landkreis zu errichten und über die dabei in der Branche herrschende „Goldgräberstimmung“ berichtet.
Es kann jedoch nicht sein, dass Unternehmen jetzt schnell ihre „Claims“ in Form von Flächen für Solarparks abstecken, sondern es muss stets das große Ganze, also das Interesse der Allgemeinheit im Auge behalten werden. Natürlich brauchen wir erneuerbare Energien aus Sonne und Wind und freuen uns über innovative Unternehmer, die solche Anlagen bauen wollen. Aber es muss die richtige Reihenfolge eingehalten werden: Erst planen und dabei die Interessen von Bevölkerung, Umwelt und Landwirtschaft mit dem Interesse am Ausbau der Erneuerbaren abwägen, dann bauen.
Bei richtiger Standortwahl ist Solarenergie die naturverträglichste Form der Energieerzeugung. Die Kommunen und der Landkreis sind jetzt gefordert. Sie haben die Planungshoheit und müssen Wildwuchs verhindern. Bei der Solarenergie muss der bürger- und verbrauchsnahe Ausbau auf Dächern und anderen bereits versiegelte Flächen Vorrang haben.
Hochwertige Ackerböden und sensible Naturschutzflächen kommen für Solarparks nicht in Frage. Dazwischen besteht Spielraum für Freiflächen-Photovoltaik und auch für Agri-PV, den die Kommunen jetzt nutzen müssen.
Das vom Landkreis angekündigte Energiekonzept mit einer Kriterienliste für die Standortwahl ist überfällig. Vorlagen dafür gibt es genug, und zwar nicht nur von Seiten der Energiewirtschaft, sondern auch vom Bundesamt für Naturschutz, den Umweltverbänden und insbesondere von der KNE, dem Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende. Diese Arbeitshilfen enthalten nicht nur Kriterien für die Standortwahl, sondern auch für die Aufwertung geeigneter Standorte aus Naturschutzsicht.
Solarparks mit dicht an dicht mit niedrigem Bodenabstand aufgestellten Modulen sind abzulehnen. Wird jedoch zwischen den Kollektoren ausreichend Abstand gelassen, damit Licht und Regen auf den Boden fallen kann und dort beispielsweise extensiv gepflegtes oder beweidetes Grünland entsteht, ist dies ein Beitrag zur Kompensation des Eingriffs auf der Parkfläche selbst. Darüber hinaus können Feuchtbiotope oder Halbtrockenrasen entstehen.
Genauso, wie die Kommunen sich eine finanzielle Zuwendung des Anlagenbetreibers nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz vertraglich zusichern lassen können, können Sie auch die Aufwertung und Pflege der Solarparkflächen vertraglich regeln. Dafür müssen sie aber vorbereitet sein und projektunabhängig klären und beschließen an welche Kriterien sie ihre Zustimmung binden werden. Umgekehrt sind auch die Unternehmer aufgerufen, transparent vorzugehen und die Kommunen, deren Bürgerinnen und Bürger sowie die regionalen Naturschutzverbände frühzeitig und umfassend zu informieren und in ihre Planungen einzubinden.
„Sanfter“ Druck nach dem Motto: „Wenn ich hier nicht zum Zuge komme, investiere ich eben woanders“, ist jedenfalls fehl am Platze. Es geht darum, die Ziele des Klimaschutzes, des Naturschutzes, des Boden- und Landschaftsschutzes sowie einer nachhaltigen Landwirtschaft gleichermaßen zu erreichen.
Weitere Informationen zum Thema:
Hier gibt es das Positionspapier des BUND Landesverbandes zum Thema "Naturverträgliche Freiflächensolaranlagen für Strom und Wärme."
Besonders für Kommunen ist die Broschüre: „Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren“ des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende KNE relevant.