Kreisgruppe Hildesheim
Innerste

Wasserrahmenrichtlinie

Themenabend Wasserschutz: Auf dem Weg zum guten Zustand

Mit Beiträgen von Lothar Gerner, BUND Nienburg

Sohlschwelle unterhalb der Kläranlage Giesen Sohlschwelle unterhalb der Kläranlage Giesen  (M. Köhler)

Auf dem Weg zum guten Zustand?

So lautete der Titel einer Veranstaltung zu der die BUND Kreisgruppe unter anderem auch Politiker eingeladen hatte. Der gute ökologische Zustand ist das von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für unsere Gewässer vorgegebene Ziel, von dem sie aber noch weit entfernt sind.

Lothar Gerner, der „Wasserexperte“ der BUND Kreisgruppe Nienburg sowie Matthias Köhler von der BUND Kreisgruppe Hildesheim stellten Maßnahmen vor, die dazu beitragen können, dieses Ziel zu erreichen.

Auch im Landkreis Hildesheim gibt es seit langem sogenannte Gewässerentwicklungspläne für die Leine, die Innerste, die Lamme und die Nette. Nur sehr wenige der in diesen Fachgutachten enthaltenen Vorschläge wurden jedoch bislang umgesetzt. Immer noch versperren Wehre den wandernden Fischarten den Aufstieg zu ihren Laichgründen. Begradigte, eingetiefte und monotone Flussabschnitte bieten wenig Lebensraum.

Lothar Gerner zeigt anhand praktischer Beispiele was im Landkreis Nienburg getan wurde, um Gewässer zu renaturieren.

Die zahlreichen Fragen und Redebeiträge der interessierten Zuhörer zeigten, dass auch im Landkreis Hildesheim mehr Gewässerentwicklung notwendig ist.

Mehr zum Thema Gewässerentwicklung gibt es HIER.

Präsentation zum Thema "Wasserrahmenrichtlinie - mögliche Projekte" von Lothar Gerner und "Gewässer im LK Hildesheim. Auf dem Weg zum guten Zustand" von Matthias Köhler zum Download.


Die Wasserrahmenrichtlinie

Gewässerschutz von der Quelle bis zur Küste

Umsetztung der Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie  (BUND)

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein Gesetzeswerk der EU mit klarem und deutlichem Auftrag: Alle unsere Gewässer – vom Grundwasser über die Flüsse und Seen bis hin zu den Küstengewässern – müssen einen "guten Zustand" erreichen. Weitere Verschlechterungen der Gewässerqualität sind grundsätzlich unzulässig.

 

 

 

Was bedeutet „guter Zustand“?

  • ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern;
  • die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen;
  • sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen;
  • Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte.

Kurz: Die Gewässer sollen dem natürlichen, vom Menschen unbeeinflussten Zustand möglichst nahekommen.

Der gute Zustand wird nicht erreicht

Nur acht Prozent der Gewässer in Deutschland sind in einem guten Zustand. In Niedersachsen ist die Situation sogar noch beklagenswerter. Hier sind 98 % der Gewässer in einem schlechten oder bestenfalls mäßigen Zustand. D. h. von den rund 25.000 km Gewässerlänge in Niedersachsen weisen nur 500 km einen guten ökologischen Zustand auf.

Wie steht es um die Innerste?

Auch die Innerste ist in einem schlechten Gesamtzustand: der chemische Zustand ist schlecht, der ökologische Zustand unbefriedigend. Denn

  • Der Fluss ist über weite Strecken begradigt und ausgebaut, darüber hinaus in der Aue mit Deichen versehen.
  • Gehölze fehlen oft völlig oder sind nur lückenhaft vorhanden.
  • Die Aue wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Dadurch gelangen Nährstoffe in das Gewässer und die Aue kann ihren eigentlichen ökologischen Funktionen nicht nachkommen.
  • Wehre verhindern die ökologische Durchgängigkeit für Fische und andere Lebewesen und stoppen den Geschiebetransport. Folge: Die Fische erreichen ihre Laichhabitate nicht. 
  • Die Fischfauna ist verarmt, Einstufung: unbefriedigend

Weitere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie finden Sie hier